Neue Honigrichtlinie: ein Teilerfolg für heimische Imker

von | Dez. 29, 2024 | Neue Verordnungen

EU-Einigung muss national nachgebessert werden

Die neue Honigrichtlinie ist auf EU-Ebene jetzt beschlossen – ein guter erster Schritt, der aber im Detail verwässert wurde. Woher der Honig stammt, muss nun zwar genau angegeben werden, lässt aber Spielraum für Abweichungen in den einzelnen Ländern. National müssen wir nun nachschärfen

Einige deutsche Hersteller geben bereits heute schon die Herkunftsländer an, allerdings ohne genauere Mengenangabe. Foto: J. Fritsch

Herkunftsangaben in Prozent: nur die ersten vier verpflichtend

Noch in der Nacht zum Mittwoch einigten sich die Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament darauf, dass nun alle Herkunftsländer bei Honigmischungen in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil mit der jeweils entsprechenden Prozentangabe deutlich erkennbar aufs Etikett müssen. Das ist gut und ein wichtiger Schritt zu einem faireren Markt, zur Rückverfolgbarkeit der Länder und mehr Transparenz.

Dennoch wurde die Regelung verwässert. Denn die Verpflichtung zur prozentualen Mengenangabe gilt nur für die vier Hauptanteile, die zusammen mehr als 50 Prozent ausmachen. Für den Rest müssen zwar die Herkünfte weiterhin in absteigender Menge genannt werden, die Einzelstaaten können durch nationale Regeln hier aber selbst entscheiden, ob sie die Prozentangaben weglassen. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund sieht darin wieder die Möglichkeit, Ungleichheit und Intransparenz innerhalb des europäischen Marktes aufzubauen. Es ist insgesamt eine Verbesserung für uns, diese eingebaute Verwässerung öffnet aber wieder Schlupflöcher, die mit der Regelung eigentlich geschlossen und Einheitlichkeit garantiert werden sollte.

Fünf Jahre Übergangsfrist für Qualitätskontrolle

Weitere wichtige Forderungen, die die Einfuhr von gepanschtem Honig erschweren sollen, wie die Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitssystems bis zur Imkerei und die Etablierung eines EU-Honig-Referenzlabors für die Qualitätskontrolle, wurden mit einer 5 Jahresfrist aufgeschoben. Hier hätte sich der DBIB eine deutlich schnellere Umsetzung gewünscht, um die Einfuhr von gepanschtem Honig akut besser eindämmen zu können. Auch in Deutschland fehlt bisher solch ein zentrales Untersuchungslabor.

Umsetzung in nationales Recht

Formal müssen EU-Parlament und EU-Rat den Neuregelungen zunächst noch zustimmen, was mehrere Monate dauern kann. Der nächste Schritt ist dann, die EU-Verordnung in nationales Recht umzusetzen und in die einzelnen Länder zu bringen. Für uns heißt das, dass zunächst die deutsche Honigverordnung angepasst werden muss, damit die Angaben innerhalb Deutschlands einheitlich aufs Etikett kommen und für alle gleiche und faire Bedingungen gelten. Wir hoffen, dass das Ganze spätestens bis Mitte des nächsten Jahres zur praktischen Umsetzung kommt

Andere Länder sind uns voraus: Wir schärfen national nach

Der Deutsche Berufsimkerbund (DBIB) wird sich dafür einsetzen, dass bei der nationalen Umsetzung die prozentualen Angaben – wie von uns lange gefordert – durchgängig für alle Länderangaben der Mischung gelten. Nur so ist die Transparenz und Vergleichbarkeit einheitlich gewährleistet. Und nur so nutzt es Verbrauchern und den Honigherstellern wirklich. Auch ohne die EU haben es andere europäische Länder bereits vorgemacht: In Frankreich, Italien, Griechenland, Spanien und Portugal sind die Angaben zur Herkunft bereits durch nationale Regelungen verpflichtend.

 

Quelle: Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund/Janine Fritsch
Pressekontakt: Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V. (DBIB), presse@berufsimker.de, Janine Fritsch

 

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